Tirol-Zuschuss 2.0 ab 1.3.2024

Veröffentlichungsdatum11.03.2024Lesedauer2 MinutenKategorienGemeinde

Um die Tiroler Bevölkerung hinsichtlich der Heiz-, Energie-, Betriebs- und Wohnkosten auch weiterhin zu entlasten, hat die Tiroler Landesregierung den Tirol-Zuschuss 2.0 beschlossen. Wie bereits im Vorjahr handelt es sich dabei um einen Zuschuss, der aus einem Heiz- und einem Wohnkostenzuschuss besteht. Gegenüber 2023 wurden jedoch die Einkommensgrenzen um rund zehn Prozent erhöht. Die Auszahlung erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird direkt nach der Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt dann mit Beginn der Heizperiode im September. 

Neuanträge können über das Online-Formular www.tirol.gv.at/tirolzuschuss beantragt werden.

Folgeanträge: AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich.  Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. 

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert. 

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage vom Land Tirol.