Leerstandsabgabe

Die Gemeinde Baumkirchen legte in der Sitzung vom 20. Dezember 2022 mit Beschluss die Höhe der monatlichen Leerstandsabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet auf Grund des § 9 Abs. 4 des Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetzes - TFLAG, LGBl. Nr. 86/2022 mit folgenden Sätzen fest:

a) bis 30 m2 Nutzfläche mit 35,- Euro,
b) von mehr als 30 m2 bis 60 m2 Nutzfläche mit 70,- Euro,
c) von mehr als 60 m2 bis 90 m2 Nutzfläche mit 100,- Euro,
d) von mehr als 90 m2 bis 150 m2 Nutzfläche mit 145,- Euro,
e) von mehr als 150 m2 bis 200 m2 Nutzfläche mit 195,- Euro,
f) von mehr als 200 m2 bis 250 m2 Nutzfläche mit 250,- Euro,
g) von mehr als 250 m2 Nutzfläche mit 305,- Euro.


TFLAG - Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz (256 KB) - .PDF